Pastor
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Pastor, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.
Der Pastor wird vom Bischof in sein Amt eingesegnet; sprich er erhält seine Ordination. (vgl. Pfarrer).
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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