Ordination: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VolynWiki

Zeile 10: Zeile 10:
  
 
'''Quelle:'''
 
'''Quelle:'''
* ''Pawlowsky, Russisch-Deutsches Wörterbuch, 1911''
+
* ''Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ ''
  
  

Version vom 31. Oktober 2007, 19:04 Uhr

Ordination, aus dem Lateinischen: ordinare für einordnen oder einsegnen bzw. übertragen geistlicher Rechte in kirchlichen Ämtern. Nach erhaltener O. darf z.B. die Sakramentsverwaltung ausgeübt und das Abendmahl durchgeführt werden.


In der katholischen Kirche mit einer Weihe, die meistens vom Bischof vollzogen wird, verbundene rechtlich und sakramental geordnete Handlung, die den Ordinierten von den Laien unterscheidet.


In der evangelischen Kirche die mit einem Bekenntnis zur Bibel und zur Reformation verbundene Amtseinsetzung eines Pfarrers, wobei sich die reformierte und lutherische Auffassung des Amtes und damit der Amtseinsetzung unterscheiden. In der Ostkirche ist die O. eine der katholischen Ordnung ähnliche sakramentale Weihe eines angehenden Klerikers.


Quelle:



VolynWiki: Startseite / Allgemeine Begriffe