Kleriker
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Kleriker, Klerk, Klerik
Bezeichnung einer Person innerhalb der Kirche, der mit den einfachen geistlichen Weihen versehen ist, im Unterschied zu Laien einerseits und Priester bzw. Mönch andererseits. Da ein Kleriker schreiben und lesen kann, wird er häufig als Schreiber und Notar verwendet.
Sprachlich: aus dem Lateinischen clericus zu clerc und althochdeutsch clirih, aus altfranzösisch clerc, verschiedenen alten deutschen Sprachen entlehnt clerc, klerke, klerik.
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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