Kleriker
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Version vom 30. Oktober 2007, 15:04 Uhr von Gerhard König (Diskussion | Beiträge)
Kleriker, Klerk, Klerik
Bezeichnung einer Person innerhalb der Kirche, der mit den einfachen geistlichen Weihen versehen ist, im Unterschied zu [[Laie|Laien] einerseits und Priester bzw. Mönch andererseits. Da ein Kleriker schreiben und lesen kann, wird er häufig als Schreiber und Notar verwendet.
Sprachlich: aus dem Lateinischen clericus zu clerc und althochdeutsch clirih, aus altfranzösisch clerc, verschiedenen alten deutschen Sprachen entlehnt clerc, klerke, klerik.
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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