Ordination
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Version vom 13. Juni 2008, 16:18 Uhr von Gerhard König (Diskussion | Beiträge)
Ordination, aus dem Lateinischen: ordinare für einordnen oder einsegnen bzw. übertragen geistlicher Rechte in kirchlichen Ämtern. Nach erhaltener O. darf z.B. die Sakramentsverwaltung ausgeübt und das Abendmahl durchgeführt werden.
In der katholischen Kirche mit einer Weihe, die meistens vom Bischof vollzogen wird, verbundene rechtlich und sakramental geordnete Handlung, die den Ordinierten von den Laien unterscheidet.
In der evangelischen Kirche die mit einem Bekenntnis zur Bibel und zur Reformation verbundene Amtseinsetzung eines Pfarrers, wobei sich die reformierte und lutherische Auffassung des Amtes und damit der Amtseinsetzung unterscheiden. In der Ostkirche ist die O. eine der katholischen Ordnung ähnliche sakramentale Weihe eines angehenden Klerikers.
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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