Pastor: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Juni 2008, 16:14 Uhr

Pastor, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.


Der Pastor wird vom Bischof in sein Amt eingesegnet; sprich er erhält seine Ordination. (vgl. Pfarrer).


Quelle:



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