Pfarrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Juni 2008, 17:14 Uhr
1. Im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, auch Pastor genannt, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.
2. Nach katholischem Kirchenrecht der für eine Pfarrei als Seelsorger bestellte geweihte Priester.
Der Pfarrer wird vom Bischof in sein Amt eingesegnet; sprich er erhält seine Ordination.
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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