Pastor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VolynWiki

(Die Seite wurde neu angelegt: xxx '''Quelle:''' * ''Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ '' ---- VolynWiki: Startseite / [[Allgemeine ...)
 
K (3 Versionen)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
xxx
+
<b>Pastor</b>, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.
  
 +
 +
Der <b>Pastor</b> wird vom [[Bischof]] in sein Amt eingesegnet; <i>sprich</i> er erhält seine [[Ordination]]. (''vgl. [[Pfarrer]]'').
  
  
Zeile 9: Zeile 11:
  
 
----
 
----
VolynWiki: [[Wiki-Startseite|Startseite]] / [[Allgemeine Begriffe]]
+
VolynWiki: [[Wiki-Startseite|Startseite]] / [[Allgemeine Begriffe]] / [[Begriffe Buchstabe P]] 
 
----
 
----
 +
 +
 +
[[Kategorie:Begriffe]]

Aktuelle Version vom 7. Juni 2009, 12:47 Uhr

Pastor, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.


Der Pastor wird vom Bischof in sein Amt eingesegnet; sprich er erhält seine Ordination. (vgl. Pfarrer).


Quelle:



VolynWiki: Startseite / Allgemeine Begriffe / Begriffe Buchstabe P