Küster: Unterschied zwischen den Versionen

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<b>Küster</b>, aus dem Lateinischen: <i>custor</i> oder <i>custos</i> für Hüter der kirchlichen Gegenstände, Pfleger, Bediensteter des [[Pastor|Pastors]] oder [[Pfarrer|Pfarrers]], <i>sprichwörtlich</i> der Hausmeister innerhalb der Kirche.
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Vor allem in kleinen Orten kann das Amt des [[Kantor|Kantors]] mit dem '''Küster'''amt verbunden sein.
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<b>Küster</b>: Betreuer der kirchlichen Gerätschaften und des Kirchenraums, entsprechend der urkundlichen Überlieferung zunächst vorwiegend als Kanoniker an einem Kapitel belegt, später als dem Laienstand angehörender Kirchendiener, der vielfältige Aufgaben zu erfüllen hat.
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dat costerampt belangent: hir schal stets ein köster geholden werden, die der geschickligkeit ist, dat he den catechismum predigen, ok de kinder umb temlicke beloninge schriven und lesen leren und sonst in der kerke sin amt utrichten und dem kerkheren helpen moge (1549)
  
  
  
 
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2009, 09:24 Uhr

Küster, aus dem Lateinischen: custor oder custos für Hüter der kirchlichen Gegenstände, Pfleger, Bediensteter des Pastors oder Pfarrers, sprichwörtlich der Hausmeister innerhalb der Kirche.


Auszug aus dem Deutschen Rechtswörterbuch:

Vor allem in kleinen Orten kann das Amt des Kantors mit dem Küsteramt verbunden sein.

Küster: Betreuer der kirchlichen Gerätschaften und des Kirchenraums, entsprechend der urkundlichen Überlieferung zunächst vorwiegend als Kanoniker an einem Kapitel belegt, später als dem Laienstand angehörender Kirchendiener, der vielfältige Aufgaben zu erfüllen hat.

dat costerampt belangent: hir schal stets ein köster geholden werden, die der geschickligkeit ist, dat he den catechismum predigen, ok de kinder umb temlicke beloninge schriven und lesen leren und sonst in der kerke sin amt utrichten und dem kerkheren helpen moge (1549)


Quelle:



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