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<b>Adjunkt</b>, 1. <i>veraltet</i> einem Beamten beigeordneter Gehilfe; 2. Beamter im niederen Dienst <i>Österreich, Schweiz</i>
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Im kirchlichen Sinne ist ein <b>Adjunkt</b> ein Gehilfe vom [[Pastor]] oder [[Pfarrer]], der von der Kirche fest angestellt wurde und die 2. Pfarrstelle ausübt (<i>heute heißt diese: Stelle eines Oberpfarrers</i>).
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Er wird in sein Amt berufen oder gesendet. Der <b>Adjunkt</b> ist ein vollausgebildeter Geistlicher. In territorial großen Kirchspielen teilten sich der <b>Adjunkt</b> und der [[Pastor]] bzw. [[Pfarrer]] die Aufgabe der Betreuung ihrer Gemeinden.
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'''Adjunkt''' (''lat.''), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch s.v.w. "als Gehilfen ('''A.''') bestellen". Diese ältere Weise, einem durch Alter oder Krankheit dienstuntüchtig gewordenen Geistlichen oder Lehrer (Emeritus) Stelle und Einkünfte zu belassen, von denen er ganz oder teilweise den Gehilfen besolden und unterhalten mußte, verschwindet gegenwärtig in dem Maß, als ein geordnetes Pensionierungsverfahren auch im Kirchen- und Schulwesen eingeführt wird, bei dem sich durch Versetzung des dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand dessen Stelle erledigt. Der '''Adjunkt''' wurde oft gleich "mit der Aussicht auf Nachfolge" (''cum spe succedendi'') angestellt. In älterer Zeit hießen auch die jüngern Lehrer höherer Schulen '''Adjunkten''', wie noch jetzt im skandinavischen Norden; ebenso an einigen Universitäten jüngere, den Fakultäten für gewisse Funktionen beigegebene Universitätslehrer.
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* ''Duden, "Die deutsche Rechtschreibung" und "Das Fremdwörterbuch", Weltbild Taschenbuch, 1999''
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* ''Meyers Konversationslexikon,  Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 1. Band: A - Atlantiden, S.120''
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2009, 09:18 Uhr

Adjunkt, 1. veraltet einem Beamten beigeordneter Gehilfe; 2. Beamter im niederen Dienst Österreich, Schweiz


Im kirchlichen Sinne ist ein Adjunkt ein Gehilfe vom Pastor oder Pfarrer, der von der Kirche fest angestellt wurde und die 2. Pfarrstelle ausübt (heute heißt diese: Stelle eines Oberpfarrers).

Er wird in sein Amt berufen oder gesendet. Der Adjunkt ist ein vollausgebildeter Geistlicher. In territorial großen Kirchspielen teilten sich der Adjunkt und der Pastor bzw. Pfarrer die Aufgabe der Betreuung ihrer Gemeinden.

War der Adjunkt selbständig in einem festgelegten Gebiet des Kirchspiels unterwegs, erhielt er eine Berufung zum Ständigen Adjunkten. Dieses Gebiet wurde auch Adjunktur genannt.

In Meyers Konversationslexikon hieß es zum Adjunkt vor über 100 Jahren:

Adjunkt (lat.), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch s.v.w. "als Gehilfen (A.) bestellen". Diese ältere Weise, einem durch Alter oder Krankheit dienstuntüchtig gewordenen Geistlichen oder Lehrer (Emeritus) Stelle und Einkünfte zu belassen, von denen er ganz oder teilweise den Gehilfen besolden und unterhalten mußte, verschwindet gegenwärtig in dem Maß, als ein geordnetes Pensionierungsverfahren auch im Kirchen- und Schulwesen eingeführt wird, bei dem sich durch Versetzung des dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand dessen Stelle erledigt. Der Adjunkt wurde oft gleich "mit der Aussicht auf Nachfolge" (cum spe succedendi) angestellt. In älterer Zeit hießen auch die jüngern Lehrer höherer Schulen Adjunkten, wie noch jetzt im skandinavischen Norden; ebenso an einigen Universitäten jüngere, den Fakultäten für gewisse Funktionen beigegebene Universitätslehrer.


Quellen:

  • Duden, "Die deutsche Rechtschreibung" und "Das Fremdwörterbuch", Weltbild Taschenbuch, 1999
  • Meyers Konversationslexikon, Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 1. Band: A - Atlantiden, S.120




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