JOCUSCH: Unterschied zwischen den Versionen

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  Fürst [[LUBART,_Demitry|Lubart]] erstellte im Jahr 1379 den deutschen Bürgern von Lemberg in Luzk eine Urkunde in deutscher Sprache. Alle Kaufleute, die aus Polen oder Deutschland kamen und weiter nach Osten zogen, mußten ihre Waren einige Tage in Wladimir und Luzk zum Verkauf anbieten. Dieses sogenannte Niederlagsrecht zum Verkauf beruhte auf ein deutsches Recht, welches die deutschen Einwanderer in die Städte Wolhyniens mitbrachten und hier bisher nicht bekannt war.
 
  Fürst [[LUBART,_Demitry|Lubart]] erstellte im Jahr 1379 den deutschen Bürgern von Lemberg in Luzk eine Urkunde in deutscher Sprache. Alle Kaufleute, die aus Polen oder Deutschland kamen und weiter nach Osten zogen, mußten ihre Waren einige Tage in Wladimir und Luzk zum Verkauf anbieten. Dieses sogenannte Niederlagsrecht zum Verkauf beruhte auf ein deutsches Recht, welches die deutschen Einwanderer in die Städte Wolhyniens mitbrachten und hier bisher nicht bekannt war.
 
   
 
   
  Zu den wenigen Bürgernamen in der Stadt Luzk im 15. Jahrhundert gehörten u.a. Jocusch, ein Zimmermann im Jahr 1424.
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  Zu den wenigen Bürgernamen in der Stadt Luzk im 15. Jahrhundert gehörten u.a. '''Jocusch''', ein Zimmermann im Jahr 1424.
  
 
====Anmerkungen und Quellen====
 
====Anmerkungen und Quellen====

Aktuelle Version vom 16. April 2019, 12:53 Uhr

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Zur Person

Im Jahr 1424 Zimmermann in der Stadt Luzk.

Lt. Aufsatz von Kurt Lück aus dem Jahr 1931:<ref name=lueck>LÜCK, Kurt Deutsche Einwanderer in Wolhynien im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. in Schaffen und Schauen, Mitteilungsblatt für Kunst und Bildungspflege in der Wojewodschaft Schlesien, 1931, Heft 7/6-8, Seite 9-12</ref>

Fürst Lubart erstellte im Jahr 1379 den deutschen Bürgern von Lemberg in Luzk eine Urkunde in deutscher Sprache. Alle Kaufleute, die aus Polen oder Deutschland kamen und weiter nach Osten zogen, mußten ihre Waren einige Tage in Wladimir und Luzk zum Verkauf anbieten. Dieses sogenannte Niederlagsrecht zum Verkauf beruhte auf ein deutsches Recht, welches die deutschen Einwanderer in die Städte Wolhyniens mitbrachten und hier bisher nicht bekannt war.

Zu den wenigen Bürgernamen in der Stadt Luzk im 15. Jahrhundert gehörten u.a. Jocusch, ein Zimmermann im Jahr 1424.

Anmerkungen und Quellen

<references />



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