Pastor: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2009, 11:47 Uhr
Pastor, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.
Der Pastor wird vom Bischof in sein Amt eingesegnet; sprich er erhält seine Ordination. (vgl. Pfarrer).
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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