Pastor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VolynWiki

(Die Seite wurde neu angelegt: xxx '''Quelle:''' * ''Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ '' ---- VolynWiki: Startseite / [[Allgemeine ...)
 
Zeile 1: Zeile 1:
xxx
+
<b>Pastor</b>, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.
  
 +
 +
Der <b>Pastor</b> wird vom [[Bischof]] in sein Amt eingesegnet; <i>sprich</i> er erhält seine [[Ordination]]. (''vgl. [[Pfarrer]]'').
  
  

Version vom 31. Oktober 2007, 23:02 Uhr

Pastor, im evangelischen Kirchenrecht der für ein Pfarramt angestellte oder gewählte Seelsorger, dessen Rechte und Anstellungsbedingungen je nach Landeskirche örtlich verschieden geregelt sind.


Der Pastor wird vom Bischof in sein Amt eingesegnet; sprich er erhält seine Ordination. (vgl. Pfarrer).


Quelle:



VolynWiki: Startseite / Allgemeine Begriffe