Konsistorium

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Konsistorium oder Consistorium

1. In der katholischen Kirche die öffentliche, halböffentliche oder geheime Vollversammlung der Kardinäle.

2. In der evangelisch-lutherischen Kirche das aus Theologen und Juristen zusammengesetzte Gremium, das die landesherrliche Kirchenaufsicht im staatlichen Auftrag zu vollziehen hatte, seit 1918 eine rein kirchliche Behörde.


Quelle:

  • Stemberger, "2000 Jahre Christentum - Illustrierte Kirchengeschichte in Farbe", Erlangen 1989



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