Konsistorium: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Oktober 2007, 15:05 Uhr
Konsistorium oder Consistorium
1. In der katholischen Kirche die öffentliche, halböffentliche oder geheime Vollversammlung der Kardinäle.
2. In der evangelisch-lutherischen Kirche das aus Theologen und Juristen zusammengesetzte Gremium, das die landesherrliche Kirchenaufsicht im staatlichen Auftrag zu vollziehen hatte, seit 1918 eine rein kirchliche Behörde.
Quelle:
- Stemberger, "2000 Jahre Christentum - Illustrierte Kirchengeschichte in Farbe", Erlangen 1989
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