Kleriker: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung einer Person innerhalb der Kirche, der mit den einfachen geistlichen Weihen versehen ist, im Unterschied zu [[Laie|Laien] einerseits und Priester bzw. Mönch andererseits. Da ein <b>Kleriker</b> schreiben und lesen kann, wird er häufig als Schreiber und Notar verwendet.
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<b>Sprachlich:</b> aus dem Lateinischen <i>clericus</i> zu <i>clerc</i> und althochdeutsch <i>clirih</i>, aus altfranzösisch <i>clerc</i>, verschiedenen alten deutschen Sprachen entlehnt <i>clerc, klerke, klerik</i>.
  
  
  
 
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* ''Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ ''
  
  

Version vom 30. Oktober 2007, 15:04 Uhr

Kleriker, Klerk, Klerik

Bezeichnung einer Person innerhalb der Kirche, der mit den einfachen geistlichen Weihen versehen ist, im Unterschied zu [[Laie|Laien] einerseits und Priester bzw. Mönch andererseits. Da ein Kleriker schreiben und lesen kann, wird er häufig als Schreiber und Notar verwendet.


Sprachlich: aus dem Lateinischen clericus zu clerc und althochdeutsch clirih, aus altfranzösisch clerc, verschiedenen alten deutschen Sprachen entlehnt clerc, klerke, klerik.


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