Kantor
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Version vom 30. Oktober 2007, 14:38 Uhr von Gerhard König (Diskussion | Beiträge)
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Kantor, aus dem Lateinischen: cantare für singen; 1. Sänger am Theater römische Antike; 2. Leiter des kirchlichen Chorgesangs, Kirchenmusiker und später auch verantwortlicher Schullehrer
Auszug aus dem Deutschen Rechtswörterbuch:
Kantor: Seit 1418 im Sprachgebrauch der Schule für den "Gehilfen eines Schulmeisters", dem der Gesangsunterricht anvertraut ist. Da die kantoralen Funktionen häufig vom "Schulmeister" selbst versehen werden, gelten "Schulmeister" und "Präzeptor" lange als Synonyme für Kantor. ... Verpflichtung zum Schulunterricht in Musik und in anderen wissenschaftlichen Fächern
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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