Standesamt I Berlin: Unterschied zwischen den Versionen
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** Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird. | ** Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird. |
Version vom 5. Juni 2014, 19:32 Uhr
Adresse
Standesamt I Berlin
Rückerstraße 9
10119 Berlin
Deutschland
Kontakt
Telefon: 030 90207-0
Fax: 030 90207-245
Email: <email>Info.Stand1@labo.berlin.de</email>
Webseite: http://www.berlin.de/standesamt1/
Interessante Bestände
- Personenstandsunterlagen "Besetzte Ostgebiete 1942-1944"<ref>Webseite StA I Berlin: Bestand zur Urkundenausstellung des Standesamts I in Berlin</ref>
- Kirchenbücher werden beim Standesamt I in Berlin nicht aufbewahrt.<ref>Webseite StA I Berlin: Informationen zur Anforderung von Urkunden</ref>
Hinweise für Anfragen und Besuche
- Laut dem Deutschen Personenstandsgesetz - PStG - vom 17. Februar 2007 werden Register nach Ablauf der folgenden Fristen dem Landesarchiv Berlin übergeben und sind für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich:
- Geburten nach 110 Jahren,
- Heiraten nach 80 Jahren und
- Verstorbene nach 30 Jahren.
- Vor dem Anschreiben bitte beachten:
- Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird.
- Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben.
Quellen und Verweise
<references />