Kantor: Unterschied zwischen den Versionen

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<b>Kantor</b>,  aus dem Lateinischen: <i>cantare</i> für singen; 1. Sänger am Theater <i>römische Antike</i>; 2. Leiter des kirchlichen Chorgesangs, Kirchenmusiker und <i>später auch verantwortlicher</i> Schullehrer
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Auszug aus dem Deutschen Rechtswörterbuch:
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<b>Kantor</b>: Seit 1418 im Sprachgebrauch der Schule für den "Gehilfen eines Schulmeisters", dem der Gesangsunterricht anvertraut ist. Da die kantoralen Funktionen häufig vom "Schulmeister" selbst versehen werden, gelten "Schulmeister" und "Präzeptor" lange als Synonyme für <b>Kantor</b>. ... Verpflichtung zum Schulunterricht in Musik und in anderen wissenschaftlichen Fächern
  
  
  
 
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* ''Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ ''
  
  

Version vom 30. Oktober 2007, 13:38 Uhr

Kantor, aus dem Lateinischen: cantare für singen; 1. Sänger am Theater römische Antike; 2. Leiter des kirchlichen Chorgesangs, Kirchenmusiker und später auch verantwortlicher Schullehrer


Auszug aus dem Deutschen Rechtswörterbuch:

Kantor: Seit 1418 im Sprachgebrauch der Schule für den "Gehilfen eines Schulmeisters", dem der Gesangsunterricht anvertraut ist. Da die kantoralen Funktionen häufig vom "Schulmeister" selbst versehen werden, gelten "Schulmeister" und "Präzeptor" lange als Synonyme für Kantor. ... Verpflichtung zum Schulunterricht in Musik und in anderen wissenschaftlichen Fächern


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