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Aktuelle Version vom 7. Juni 2009, 11:48 Uhr
Der Superintendent bildet in der evangelischen Kirche die Instanz zwischen Kirchenkreis und Kirchenleitung. Die Bezeichnung ist regional verschieden, so findet man auch: Propst, Dekan, Kreispfarrer.
Seine Aufgaben sind die Beratung und Aufsicht der Pfarrer sowie Visitation der Gemeinden. Er hat das Recht zur Ordination der Pfarramtskandidaten. In lutherischen Kirchen wird er nach Stellungnahme des Kirchenkreises auf Lebenszeit berufen; demgegenüber wird er in reformierten Kirchen von der Kreissynode für eine befristete Zeit gewählt.
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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