Kolonie: Unterschied zwischen den Versionen

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* ''PAWLOWSKY, J. "Russisch-Deutsches Wörterbuch"; Riga, Leipzig 1911; 3. Auflage; S.XXX
 
 
* ''Meyers Konversationslexikon, Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 9. Band: Irideen - Königsgrün, S.954''
 
* ''Meyers Konversationslexikon, Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 9. Band: Irideen - Königsgrün, S.954''
 
* ''Памятная Книшка Волынской Губерний (Gedenkbuch des Gouvernements Wolhynien) 1888, 1906''
 
* ''Памятная Книшка Волынской Губерний (Gedenkbuch des Gouvernements Wolhynien) 1888, 1906''

Version vom 27. Januar 2009, 07:08 Uhr

Die Kolonie ...

Lt. Meyers Konversationslexikon wurde die Kolonie vor 100 Jahren so beschrieben:

Kolonien ... im allgemeinen zusammenhängende Ansiedelungen, besonders solche, deren Angehörige (Kolonisten, v. lat. colonus, "Feldbauer, Ansiedler"), sei es auf Grund staatlichen Schutzes durch das Mutterland oder sei es durch eigne freie Bethätigung ihrer sozialen Lebenskraft, ihre Stammeseigentümlichkeiten, Sitten, Gebräuche etc. bewahren. Hierdurch unterscheidet sich die Koloniengründung von der Auswanderung; die letztere kann mit der erstern verbunden sein, indem die Auswandernden in fremden Ländern K. gründen und durch ihren Zustrom kräftigen, doch können auch die Auswanderer unabhängig voneinander in fremde Staatsgemeinschaft eintreten und hier, wie z. B. viele Deutsche in Rußland, Ungarn, Amerika, ihre nationalen Eigentümlichkeiten oder doch aus Mangel an festem Zusammenhalten die Kraft, dieselben geltend zu machen, vollständig einbüßen. ... Dagegen ist es nicht gerade notwendig, daß die K. in festen Beziehungen zum Mutterland oder gar unter dessen Leitung bleiben. So bildeten die Hugenotten K. in Deutschland, die Salzburger in Preußen, man hat ferner deutsche K. in Rußland und andern Ländern. Die Kolonisten traten vollständig in den Verband des fremden Staats ein, in welchen sie einwanderten, ja oft auf Grund der Anregung und Förderung durch diesen Staat selbst.


Quellen:

  • Meyers Konversationslexikon, Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 9. Band: Irideen - Königsgrün, S.954
  • Памятная Книшка Волынской Губерний (Gedenkbuch des Gouvernements Wolhynien) 1888, 1906



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