Bischof: Unterschied zwischen den Versionen

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<b>Bischof</b>, <i>allgemein</i> der Hirte, Ordinarius oder Vorsitzende in einem leitenden geistlichem Amt.<p>In der <b>römisch-katholischen</b> Kirche steht der <b>Bischof</b> in der Weihehierarchie an oberster Stelle und wird auch als Oberhirte einer [[Dioezese]] bezeichnet.
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<b>Bischof</b>, <i>allgemein</i> der Hirte, Ordinarius oder Vorsitzende in einem leitenden geistlichem Amt.
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In der <b>römisch-katholischen</b> Kirche steht der <b>Bischof</b> in der Weihehierarchie an oberster Stelle und wird auch als Oberhirte einer [[Diözese]] bezeichnet.
  
 
Der Begriff <b>Bischof</b> wird erstmals erwähnt mit Ignatius von Antijochien im 2. Jahrhundert.
 
Der Begriff <b>Bischof</b> wird erstmals erwähnt mit Ignatius von Antijochien im 2. Jahrhundert.
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* ''Deutsches Wörterbuch 1898, S. 5 (vgl. [http://wiki.genealogy.net/wiki/Deutsches_W%C3%B6rterbuch_1898/005 GenWiki])''
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* ''Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ ''
  
  
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2009, 10:18 Uhr

Bischof, allgemein der Hirte, Ordinarius oder Vorsitzende in einem leitenden geistlichem Amt.

In der römisch-katholischen Kirche steht der Bischof in der Weihehierarchie an oberster Stelle und wird auch als Oberhirte einer Diözese bezeichnet.

Der Begriff Bischof wird erstmals erwähnt mit Ignatius von Antijochien im 2. Jahrhundert.

Im Rahmen einer Synode (oder heute auch Bischofskonferenz genannt) wird die entsprechende Person ausgewählt und vorgeschlagen. Im Rahmen eines sakralen Rechtsaktes wird der auserwählte Geistliche unwideruflich und auf Dauer in sein Amt als Bischof eingeweiht. Dieser ist je nach Region verschieden mehreren Dekanen, Propsten, Kreispfarrer(n) oder Superintendenten übergeordnet.



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