Bischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Oktober 2007, 13:45 Uhr
Bischof, allgemein der Hirte, Ordinarius oder Vorsitzende in einem leitenden geistlichem Amt.
In der römisch-katholischen Kirche steht der Bischof in der Weihehierarchie an oberster Stelle und wird auch als Oberhirte einer Diözese bezeichnet.
Der Begriff Bischof wird erstmals erwähnt mit Ignatius von Antijochien im 2. Jahrhundert.
Im Rahmen einer Synode (oder heute auch Bischofskonferenz genannt) wird die entsprechende Person ausgewählt und vorgeschlagen. Im Rahmen eines sakralen Rechtsaktes wird der auserwählte Geistliche unwideruflich und auf Dauer in sein Amt als Bischof eingeweiht. Dieser ist je nach Region verschieden mehreren Dekanen, Propsten, Kreispfarrer(n) oder Superintendenten übergeordnet.
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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