Standesamt I Berlin: Unterschied zwischen den Versionen

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* Laut dem Deutschen Personenstandsgesetz - PStG - vom 17. Februar 2007 werden Register nach Ablauf der Fristen Geburten anch 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren und Verstorbene nach 30 Jahren dem [[Landesarchiv Berlin]] übergeben und sind für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.
 
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** Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß man in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der man die Urkunde anfordert.  
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** Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird.  
 
** Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben.
 
** Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben.
  

Version vom 5. Juni 2014, 16:58 Uhr

Adresse

Standesamt I Berlin
Rückerstraße 9
10119 Berlin
Fl deu.gif Deutschland

Kontakt

Telefon: 030 90207-0
Fax: 030 90207-245
Email: <email>Info.Stand1@labo.berlin.de</email>
Webseite: http://www.berlin.de/standesamt1/

Interessante Bestände

Hinweise für Anfragen und Besuche

  • Laut dem Deutschen Personenstandsgesetz - PStG - vom 17. Februar 2007 werden Register nach Ablauf der Fristen Geburten anch 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren und Verstorbene nach 30 Jahren dem Landesarchiv Berlin übergeben und sind für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.
  • Vor dem Anschreiben bitte beachten:
    • Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird.
    • Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben.

Quellen und Verweise

<references />



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