Standesamt I Berlin: Unterschied zwischen den Versionen
Aus VolynWiki
(Die Seite wurde neu angelegt: „====Adresse==== Standesamt I Berlin<br> Rückerstraße 9<br> 10119 Berlin<br> Bild:Fl deu.gif '''Deutschland''' ====Kontakt==== Telefon: 030 90207-0<br> Fax:...“) |
|||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
====Hinweise für Anfragen und Besuche==== | ====Hinweise für Anfragen und Besuche==== | ||
− | + | * Laut dem Deutschen Personenstandsgesetz - PStG - vom 17. Februar 2007 werden Register nach Ablauf der Fristen Geburten anch 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren und Verstorbene nach 30 Jahren dem [[Landesarchiv Berlin]] übergeben und sind für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich. | |
* Vor dem Anschreiben bitte beachten: | * Vor dem Anschreiben bitte beachten: | ||
− | ** Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß | + | ** Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird. |
** Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben. | ** Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben. | ||
Version vom 5. Juni 2014, 16:58 Uhr
Adresse
Standesamt I Berlin
Rückerstraße 9
10119 Berlin
Deutschland
Kontakt
Telefon: 030 90207-0
Fax: 030 90207-245
Email: <email>Info.Stand1@labo.berlin.de</email>
Webseite: http://www.berlin.de/standesamt1/
Interessante Bestände
- Personenstandsunterlagen "Besetzte Ostgebiete 1942-1944"<ref>Webseite StA I Berlin: Bestand zur Urkundenausstellung des Standesamts I in Berlin</ref>
- Kirchenbücher werden beim Standesamt I in Berlin nicht aufbewahrt.<ref>Webseite StA I Berlin: Informationen zur Anforderung von Urkunden</ref>
Hinweise für Anfragen und Besuche
- Laut dem Deutschen Personenstandsgesetz - PStG - vom 17. Februar 2007 werden Register nach Ablauf der Fristen Geburten anch 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren und Verstorbene nach 30 Jahren dem Landesarchiv Berlin übergeben und sind für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.
- Vor dem Anschreiben bitte beachten:
- Voraussetzung für das Ausstellen einer Personenstandsurkunde ist, daß der Absender in gerader Linie mit der Person verwandt ist, von der die Urkunde anfordert wird.
- Die gesuchte Person muß in dem Zeitraum 1942-1944 in dem besetzten Gebiet gelebt haben.
Quellen und Verweise
<references />