Kantor

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Kantor, aus dem Lateinischen: cantare für singen; 1. Sänger am Theater römische Antike; 2. Leiter des kirchlichen Chorgesangs, Kirchenmusiker und später auch verantwortlicher Schullehrer


Auszug aus dem Deutschen Rechtswörterbuch:

Kantor: Seit 1418 im Sprachgebrauch der Schule für den "Gehilfen eines Schulmeisters", dem der Gesangsunterricht anvertraut ist. Da die kantoralen Funktionen häufig vom "Schulmeister" selbst versehen werden, gelten "Schulmeister" und "Präzeptor" lange als Synonyme für Kantor. ... Verpflichtung zum Schulunterricht in Musik und in anderen wissenschaftlichen Fächern


In Meyers Konversationslexikon hieß es zum Kantor:

Kantor (lat., "Sänger"), in kleinern Ortschaften der Vorsänger der Kirchengemeinde, der gewöhnlich zugleich Schullehrer ist; auch ist das Amt des Kantors häufig mit dem des Organisten und Küsters verbunden. An größern Kirchen ist dagegen der K. der Lehrer und Leiter des Sängerchors und hat eine angesehene Stellung, z. B. ist das Kantorat an der Thomaskirche zu Leipzig eine von Musikern sehr erstrebte Ehrenstelle. Vgl. Laacke, Das Kantor-, Küster- und Organistenamt in seinen Rechtsverhältnissen (Bernb. 1884).


Quellen:

  • Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
  • Meyers Konversationslexikon, Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 9. Band: Irideen - Königsgrün, S.476



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